1. Der
Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war,
bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags
verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig,
auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist
3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitsstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. a) Der Gast verpflichtet, bei Nichtanspruchnahme der verträglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparung betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 Prozent des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 Prozent des Pensionspreises.
5. a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
7. Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittskosten Versicherung
| Kurtaxe pro Tag |
€ |
1,25 |
| Garage pro Tag |
€ |
5,00 |
| Mitbringen von Hunden nur nach Vereinbarung ohne Verpflegung pro Tag |
€ |
5,00 |
| An Weihnachten und Silvester erlauben wir uns einen Zuschlag zu berechnen. |
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